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Altfahrzeug V - Verordnung

vom 7.03.06

Am 01.07.2002 trat die Altfahrzeugverordnung in Kraft, mit der eine umweltfreundliche Entsorgung von Personenkraftwagen sichergestellt werden soll.


In Deutschland können bereits drei Viertel eines Schrottwagens wiederverwertet werden. Doch der Gesetzgeber hat die umweltpolitische Messlatte noch höher gehangen: Ab 2015 dürfen nur noch fünf Prozent eines Altautos als Abfall enden. Werden unsere Schrottplätze somit bald der Vergangenheit angehören?

Im Jahre 2007 ist die Autoindustrie per Gesetz gezwungen, alle Altfahrzeuge zurückzunehmen - und zwar kostenlos. Autohersteller und Recyclingfirmen entwickeln bis dahin Methoden, die das Kfz-Recycling optimieren. So entstehen neue Demontagegeräte, die schneller arbeiten. Denn durch effektives Recyceln kann Zeit und vor allem Geld gespart werden.

So wird das Entnehmen alter Motoren mit neuer Technik beschleunigt und zeitintensives und mühsames Schrauben durch recyclinggerechte Konstruktion vereinfacht. Einzelne Teile wie komplette Lampensätze werden nach der Entnahme geprüft und überholt und kommen wieder neu in den Handel. Der Neubau von Autoteilen wird dadurch stark verringert. Gleichzeitig findet ein Umdenken in den Köpfen der Verbraucher statt: Die Ware muss nicht neu sein, um gute Qualität zu garantieren.



News des Redycling Magazin