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Edelstahl ist die Bezeichnung für legierte oder unlegierte Stähle, deren Schwefel-und Phosphorgehalt 0,035 % nicht übersteigt.
Ein Edelstahl muss nicht zwangsläufig den Anforderungen eines nicht rostenden Stahls entsprechen.

Edelstahl

Edelstahl (nach DIN EN 10020) ist eine Bezeichnung für legierte oder unlegierte Stähle, deren Schwefel- und Phosphorgehalt (sog. Eisenbegleiter) 0,035 % nicht übersteigt. Häufig sind danach weitere Wärmebehandlungen (z. B. Vergüten) vorgesehen.

Die alleinige Begriffsdefinition, ein Edelstahl sei ein „chemisch besonders reiner“ oder „nichtrostender“ Stahl, ist ungenau bzw. falsch. Ein Edelstahl muss nicht zwangsläufig den Anforderungen eines nichtrostenden Stahls entsprechen. Trotzdem werden im Alltag häufig nur rostfreie Stähle als Edelstähle bezeichnet. Ebenso muss ein rostfreier Stahl nicht unbedingt auch ein Edelstahl sein.

Zu den Edelstählen zählen zum Beispiel hochreine Stähle, bei denen durch einen besonderen Herstellungsprozess Bestandteile wie Aluminium und Silizium aus der Schmelze ausgeschieden werden, oder zum Beispiel auch hochlegierte Werkzeugstähle, die für eine spätere Wärmebehandlung vorgesehen sind.

Die Stahlgruppennummern nach DIN EN 10027-2 kennen folgende Bezeichnungen:

10 bis 19 – unlegierte Edelstähle
20 bis 89 – legierte Edelstähle
Beispiel: X5 CrNi 18-10, Werkstoff-Nr. 1.4301
(Die Zahl 43 steht laut Norm für „nichtrostend, mit >2,5 % Ni, ohne Mo, Nb und Ti“).

Hochlegiert ist ein Stahl dann, wenn die Summe aller Legierungselemente (Ausnahme C) mehr als 5 % betragen.

siehe auch unter :  Werkstoffnummern

            oder:        :  http://www.metallograf.de/start.htm

 

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